Als Pflegemodell ist für »Pflegedienst Uzun« die Charta maßgebend

Charta der Rechte Hilfe- und Pflegebedürftiger Menschen
(Bundesministerium für Gesundheit)

Artikel 1

Selbstbestimmung und Hilfe zur Selbsthilfe

  • Unterstützung zum möglichst selbstbestimmten und selbständigen Leben.
  • Willens- und Entscheidungsfreiheit, Fürsprache und Unterstützung.
  • Im Sinne des Patienten zu handeln.
  • Selbstbestimmte Ziele und Wünsche der Pflegeperson zu verwirklichen im Zusammenhang mit z.B. Tagesablauf, Gewohnheiten, Besuche etc.
  • Eigenständige Auswahl von Pflege, Betreuung, Behandlung Wahl von Leistung und Anbieter
  • Respekt und Toleranz der Lebensweise
  • Förderung von Fähigkeiten, Lebensqualität und Wohlbefinden
  • Information und Beratung zu unterstützenden Angeboten
  • Regelung finanzieller, behördlicher oder rechtsgeschäftlicher Angelegenheiten im Interesse des Klienten.
  • Berücksichtigung von Vollmachten und Verfügungen
  • Einschränkung: Konflikt zwischen Selbstbestimmung und Fürsorgepflicht:
  • Finanzielle und strukturelle Bedingungen können einschränken

Artikel 2

Körperliche und seelische Unversehrtheit, Freiheit und Sicherheit

  • Schutz vor Gewalt
  • Schutz vor Vernachlässigung im Zusammenhang mit unnötigen Wartezeiten.
  • Schutz vor unsachgemäßer Pflege und Behandlung gewährleistet durch den Einsatz von ausgebildeten Fachleuten.
  • Schutz vor Freiheitseinschränkenden Maßnahmen

Artikel 3

Recht auf Privatheit

  • Beachtung des Privatbereichs mit Achtsamkeit und Respekt,
  • Beachtung von Schamgefühlen
  • Wahrung des Briefgeheimnisses
  • Schutz der persönlichen Daten
  • Einschränkungen sind gering zu halten.

Artikel 4

Pflege, Betreuung und Behandlung, Individuelle Pflege, professionelle Pflegeplanung

  • Möglichst feste Ansprechpersonen zur Pflege, Betreuung, Behandlung
  • aktivierende Pflege, um die eigenen Fähigkeiten zu erhalten oder wiederzuerlangen, Bewegungsfähigkeit unterstützen und fördern.
  • Anspruch auf Hilfsmittel klären
  • Bedürfnisgerechte Ernährung, Vorlieben, altersgerecht, ausgewogen, gesundheitsförderlich, …
  • Auf Zwischenmahlzeiten und reichlich Flüssigkeit in Form von Getränken soll jederzeit geachtet werden.
  • Eine künstliche Sonden-Ernährung benötigt Ihre Zustimmung,vorsorgebevollmächtigte Angehörige oder Rechtsvertreter sind zuständig.
  • Fachgerechte Linderung von Beschwerden mit anerkannten Therapien und in Zusammenarbeit mit Fachärzten.
  • Kommunikation mit Angehörigen und allen an der Pflege und Betreuung Beteiligten Personen. Fachliche Information dürfen untereinander ausgetauscht werden unter Berücksichtigung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.
  • Zusammenarbeit mit Angehörigen und ehrenamtlichen Helfern, sowie Freunden etc.
  • Reaktion auf Beschwerde darf eingefordert werden.

Artikel 5

Information, Beratung und Aufklärung

Umfassende, individuelle, fachlich kompetente Beratung über Möglichkeiten und Angebote über Hilfe, Pflege und Behandlung auch im Zusammenhang, mit möglichen Umbaumaßnahmen z.B. barrierefreies Bad etc. im Zusammenhang mit Lebenssituation, Umfeld und Wertevorstellung.

Wahl des Beraters, Anleitung pflegender Angehöriger, Transparenz über Kosten und Leistungen.

Medizinische und pflegerische Aufklärung, offen, verständlich, einfühlsam.

Einsicht in die eigenen Dokumente, auch für Bevollmächtigte.


Artikel 6

Wertschätzung, Kommunikation und Teilhabe an der Gesellschaft

  • Respektvoller Umgang
  • Beachtung von Bedürfnissen (langsames und deutliches Sprechen …).
  • Möglichkeiten erörtern, den eigenen Alltag nach eigenen Vorstellungen zu planen und zu strukturieren. • Mitsprache in Freizeitgestaltung (oder Einrichtungen)
  • Beteiligung an allgemeinen politischen Wahlen in Zusammenhang mit Entscheidungsfreiheit

Artikel 7

Religion, Kultur und Weltanschauung

  • kultursensible Pflege, Betreuung und Behandlung
  • kulturelle, weltanschauliche und religiöse Werte sind zu unterstützen

Artikel 8

Palliative Begleitung, Sterben und Tod

  • individuelle Sterbebegleitung
  • in Würde, schmerzlindernd, erträglich
  • Unterstützung und Begleitung von Angehörigen mit Einbeziehung in den Sterbeprozess
  • Information,
  • Aufarbeitung der eigenen Biographie, sofern gewünscht.
  • Selbstbestimmt bis ans Lebensende, jedoch ohne aktive Sterbehilfe.
  • Respekt gegenüber Verstorbenen, Zeit geben zum Abschied nehmen