Selbstständig Zuhause Leben

Selbstständig Leben Zuhause

Sobald ein Pflegebedürftiger in den eigenen vier Wänden gepflegt wird, kann er nicht nur Leistungen für die persönliche Pflege in Anspruch nehmen, sondern hat ebenfalls Anspruch auf Pflegeleistungen für die Reinigung und den Betrieb seines Haushaltes. Die hauswirtschaftliche Versorgung kann als eine Ergänzung zur Grundpflege und häuslichen Krankenpflege verstanden werden. Die Grundpflege steht jedoch nicht im direkten Zusammenhang mit der hauswirtschaftlichen Versorgung.

Hauswirtschaftliche Versorgung als Teil der Pflege

Hauswirtschaftliche Versorgung als Teil der Pflege

In den eigenen vier Wänden fallen täglich Hausarbeiten an, wie den Müll rauszubringen, das Geschirr zu spülen, sich anzukleiden, zu putzen, einkaufen zu gehen und vieles mehr. Für Menschen, die körperlich und geistig fit sind ist es im Regelfall problemlos möglich die tägliche Hausarbeit zu bewältigen. Wer jedoch aufgrund z.B. einer Erkrankung, des zunehmenden Alters oder Demenz pflegebedürftig wird, dem fällt es in der Regel schwer den Haushalt eigenständig in Ordnung zu halten. In solchen Fällen kann die hauswirtschaftliche Versorgung als Teil der Pflegeleistung bei den Kranken- und Pflegekassen beantragt werden.

Als pflegebedürftige Person besteht ein Anspruch auf einen Pflegegrad, wodurch der Betroffene verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung erhält. Je höher die Einstufung in einen Pflegegrad, desto höher fallen die Leistungen aus. Daher ist der Pflegeantrag so wichtig. Viele Anträge werden jedoch unglücklicherweise abgelehnt. Das muss nicht sein. Gerne helfen wir Ihnen bei dem Antrag. Wenn Sie in einem Pflegegrad eingestuft worden sind, dann kommt die Pflegekasse in der Regel ins Spiel und bezahlt Ihnen eine hauswirtschaftliche Hilfe. Zusätzlich zum Pflegegeld kann ein Pflegebedürftiger 125€ Entlastungsleistungen im Monat erhalten. Dieser Entlastungsbeitrag kann für die hauswirtschaftliche Versorgung verwendet werden.

Was zählt alles zur Hauswirtschaftlichen Versorgung?

Hauswirtschaftliche Versorgung als Teil der Pflege

Die hauswirtschaftliche Versorgung bezieht sich auf alle Tätigkeiten, die zur Haushaltsführung und Pflege notwendig sind, falls die betroffene Person nicht mehr in der Lage sein sollte die Aufgaben des täglichen Bedarfs selbst zu erledigen. Bei der hauswirtschaftlichen Versorgung wird zwischen der kleinen und großen Versorgung unterschieden. Die kleine hauswirtschaftlichen Versorgung kann einmal täglich in Anspruch genommen werden und beinhaltet die Reinigung des unmittelbaren Lebensmittelpunktes in Verbindung mit der pflegerischen Versorgung. Bei der großen hauswirtschaftlichen Versorgung besteht ein Anspruch auf eine Versorgung zweimal pro Woche. Folgende Leistungen fallen unter die hauswirtschaftliche Versorgung:

  • Verhinderungspflege
  • Unterstützung beim Einkaufen

  • Reinigung der Wohnung

  • Besorgung von Medikamenten und Hilfsmitteln
  • Zubereitung von Mahlzeiten

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Bei dem ersten Gespräch nehmen wir zunächst die Pflegesituation auf. Im Anschluss erarbeiten wir gemeinsam einen Pflegeplan mit Ihnen, Ihren Angehörigen oder Ihrem Arzt. Wir berücksichtigen natürlich Ihre Wünsche, Ziel ist es Ihre Lebensqualität zu erhalten – oder die größtmögliche Selbstständigkeit zu erlangen.

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